27 Nov 2017

Grobe Beleidigung kann Kündigung rechtfertigen

0 Kommentare

Grobe Beleidigungen können eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 18.05.2016 – 4 Sa 350/15 – erneut bestätigt. Der Arbeitgeber hatte im konkreten Fall einer Mitarbeiterin fristlos, hilfsweise außerordentlich mit Auslauffrist gekündigt, nachdem die Mitarbeiterin eine andere Mitarbeiterin massiv beleidigt hatte. Die Arbeitsrichter sahen es als erwiesen an, dass grobe Beleidigungen von Arbeitskollegen, die eine deutliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen. Liegt eine besondere Schwere der Arbeitspflichtverletzung vor, bedarf es auch keiner vorherigen einschlägigen Abmahnung.

 

[zum Anfang]
Über den Autor